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   BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19   

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https://dejure.org/2019,41071
BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19 (https://dejure.org/2019,41071)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2019 - 4 StR 403/19 (https://dejure.org/2019,41071)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2019 - 4 StR 403/19 (https://dejure.org/2019,41071)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19
    Denn im Zeitpunkt der Verurteilung des Angeklagten am 3. November 2017 zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe hätte die Gesamtstrafenlage bestanden; auch haben inzwischen nicht etwa sämtliche hierfür in Betracht zu ziehenden Strafen ihre vollständige Erledigung gefunden (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07; vom 27. März 2014 - 4 StR 574/13; vom 15. April 2014 - 3 StR 123/14; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16; vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 144/19; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19
    Denn im Zeitpunkt der Verurteilung des Angeklagten am 3. November 2017 zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe hätte die Gesamtstrafenlage bestanden; auch haben inzwischen nicht etwa sämtliche hierfür in Betracht zu ziehenden Strafen ihre vollständige Erledigung gefunden (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07; vom 27. März 2014 - 4 StR 574/13; vom 15. April 2014 - 3 StR 123/14; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16; vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 144/19; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19
    Denn im Zeitpunkt der Verurteilung des Angeklagten am 3. November 2017 zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe hätte die Gesamtstrafenlage bestanden; auch haben inzwischen nicht etwa sämtliche hierfür in Betracht zu ziehenden Strafen ihre vollständige Erledigung gefunden (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07; vom 27. März 2014 - 4 StR 574/13; vom 15. April 2014 - 3 StR 123/14; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16; vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 144/19; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 123/14

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (fehlende Mitteilung des Standes der

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19
    Denn im Zeitpunkt der Verurteilung des Angeklagten am 3. November 2017 zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe hätte die Gesamtstrafenlage bestanden; auch haben inzwischen nicht etwa sämtliche hierfür in Betracht zu ziehenden Strafen ihre vollständige Erledigung gefunden (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07; vom 27. März 2014 - 4 StR 574/13; vom 15. April 2014 - 3 StR 123/14; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16; vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 144/19; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 144/19

    Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19
    Denn im Zeitpunkt der Verurteilung des Angeklagten am 3. November 2017 zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe hätte die Gesamtstrafenlage bestanden; auch haben inzwischen nicht etwa sämtliche hierfür in Betracht zu ziehenden Strafen ihre vollständige Erledigung gefunden (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07; vom 27. März 2014 - 4 StR 574/13; vom 15. April 2014 - 3 StR 123/14; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16; vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 144/19; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 574/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Gesamtstrafenlage)

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19
    Denn im Zeitpunkt der Verurteilung des Angeklagten am 3. November 2017 zu der zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe hätte die Gesamtstrafenlage bestanden; auch haben inzwischen nicht etwa sämtliche hierfür in Betracht zu ziehenden Strafen ihre vollständige Erledigung gefunden (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07; vom 27. März 2014 - 4 StR 574/13; vom 15. April 2014 - 3 StR 123/14; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16; vom 10. April 2019 - 4 StR 25/19; vom 8. Mai 2019 - 1 StR 144/19; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 10).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 22/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fakultative Strafmilderung)

    In die neu zu bildende nachträgliche Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 StGB wird auch die Verurteilung der Angeklagten vom 13. Februar 2018 zu der Geldstrafe von 40 Tagessätzen dann einzubeziehen sein, wenn die "inzwischen' (UA 4) vollständig beglichene Geldstrafe am 18. Juni 2018 noch nicht vollständig erledigt gewesen sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2019 ? 4 StR 403/19; Beschluss vom 8. Oktober 2019 ? 4 StR 421/19 Rn. 11).
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